Einjähriges Duales Berufskolleg Fachrichtung Soziales

Duales Berufskolleg Fachrichtung Soziales

Ziele:

Die Ausbildung am Dualen Berufskolleg Fachrichtung Soziales (1BKST) vermittelt berufsbezogenes Grundwissen in Theorie und Praxis für den sozialen Bereich und dient damit der Berufsorientierung. Sie führt die Allgemeinbildung weiter und eröffnet, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind (zusätzlich zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ein Gesamtnotendurchschnitt in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie von mindestens 3,0 und Leistungen in diesen Fächern jeweils nicht geringer als mit der Endnote „ausreichend“ bewertet), die Möglichkeit des Besuchs des einjährigen Berufskollegs zum Erwerb der Fachhochschulreife (1BKFH) der hauswirtschaftlichen, landwirtschaftlichen und sozialpädagogischen Richtung.

Schülerinnen und Schüler, die das 1BKST mit einem Praktikum in Kindertagesstätten oder vergleichbaren Einrichtungen absolviert und das Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife erfolgreich durchlaufen haben, werden ohne Besuch des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten („Vorpraktikum“) direkt in die Fachschule für Sozialpädagogik aufgenommen.

Dauer und Gliederung der Ausbildung:

Die Ausbildung dauert ein Schuljahr. Sie gliedert sich in 13 Wochenstunden Unterricht und insgesamt mindestens 900 Stunden gelenktes Praktikum in pflegerischen Einrichtungen. Der Unterricht an der Schule wird am Donnerstagnachmittag und am Freitag erteilt. An den übrigen Tagen wird das Praktikum abgeleistet.

Aufnahmevoraussetzung:

Voraussetzungen für die Aufnahme in das Berufskolleg sind:

  1. die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand
  2. ein Praktikumsvertrag mit einer von der Schule als geeignet angesehenen Einrichtung.

Zusätzlich sind von Bewerberinnen und Bewerbern, die das Zeugnis nach Nr. 1 nicht an einer deutschen Schule erworben haben, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen (Sprachniveaustufe B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).

Unterrichtsangebot:

1. Pflichtbereich durchschnittliche Zahl der Wochenstunden

  • Religionslehre 1
  • Deutsch 2
  • Englisch 2
  • Gemeinschaftskunde 1
  • Mathematik 2
  • Biologie 2
  • Sozialpädagogik und Sozialpflege 3

2. Wahlfächer
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3. Praktische Ausbildung

Praktikum in sozialpflegerischen
Einrichtungen mindestens 900 Stunden

Praktikum:

Das Praktikum gibt Orientierung über die Anforderungen in sozialen Berufsfeldern und hilft, Neigung und Eignung für den sozialen Beruf zu prüfen. Es vermittelt Grundeinsichten in das Geschehen in der Praxisstelle, Grunderfahrungen in Arbeitsmethoden und einen Überblick über Aufbau und Organisation der Praxisstelle sowie über dort anfallende Personal- und Sozialfragen.

Das Praktikum kann in sozialen Einrichtungen abgeleistet werden, soweit diese Stellen zur Mitarbeit von Praktikantinnen und Praktikanten geeignet sind und die Anleitung durch eine Fachkraft sichergestellt ist. Grundsätzlich geeignet in diesem Sinne sind Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Kureinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Tageseinrichtungen für alte und demente Personen sowie Kindertagesstätten und diesen vergleichbare Einrichtungen. Eine Übersicht der Betriebe, die in den vergangenen Jahren Schülerinnen und Schülern des Berufskollegs ein Praktikum ermöglichten, finden Sie hier.

Wird der Praktikumsvertrag gelöst, so endet damit auch das Schulverhältnis; die Schülerin oder der Schüler muss das Berufskolleg dann unverzüglich verlassen. Ein Wechsel der Praktikumsstelle ist in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Schule möglich.

Ein Teil des mindestens 900 Stunden umfassenden Praktikums ist in den Schulferien abzuleisten; dieser Teil soll mindestens 75 Stunden umfassen.

Während des Praktikums stehen Sie fortwährend in engem Kontakt mit Menschen. Achten Sie daher auf ausreichenden Impfschutz!

Begleitende Hilfen:

Für die Lösung schulischer und privater Probleme stehen den Schülerinnen und Schülern die Schulsozialarbeiterin sowie der Beratungslehrer zur Seite.

Abschluss:

Es gibt keine Abschlussprüfung. In den Fächern Englisch und Mathematik werden im zweiten Schulhalbjahr zentrale Klassenarbeiten angefertigt, die doppelt zu werten sind. Am Ende des Schuljahres stellt die Klassenkonferenz aufgrund der während des Schuljahres erzielten Einzelleistungen sowie unter Berücksichtigung des Nachweises über die Ableistung des Praktikums fest, welche Schülerinnen und Schüler die Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen haben. Der Nachweis über die Ableistung des Praktikums ist spätestens drei Tage vor der Klassenkonferenz zu erbringen.

Anmeldung:

Die Anmeldung für das 1BKST erfolgt über das Bewerbungsverfahren Online (BewO) bis zum 1. März eines jeden Jahres. Nach der Online-Anmeldung sind die Anmeldeunterlagen persönlich in der Schule abzugeben. Mitzubringen sind neben dem ausgedruckten Anmeldeformular, ein Lebenslauf und eine Kopie des letzten Zeugnisses oder, falls vorhanden, eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, mit dem der mittlere Bildungsabschluss nachgewiesen wird.

Der Nachweis eines Praktikumsplatzes ist bei der Anmeldung nicht notwendig.

Schülerbeförderungskosten:

Informationen zur Regelung der Schülerbeförderungskosten sind im Schulsekretariat erhältlich.

Ansprechpartner:

Ihre Ansprechpartnerin für das Duale Berufskolleg Fachrichtung Soziales ist Frau Karin Asal (k.asal@hwsbs.de).